Unsere ZüchterInnen

müssen etliche Auflagen erfüllen, damit ihre Würfe Ahnentafeln der EZS bekommen können:

  • Zunächst brauchen sämtliche zur Zucht vorgesehenen Tiere eine Zuchtzulassung der EZS oder eines anderen Vereins nach den selben Kriterien (z. B. Röntgenuntersuchung auf HD, ED, Patella-Untersuchung, Speichern der DNA in einem Gen-Labor, Zuchttauglichkeits-Prüfung durch einen Zuchtwart – s. Zuchtordnung); die erforderlichen Formulare werden auf Anfrage bereitgestellt.
  • Über den erfolgten Deckakt sowie die Geburt wird die EZS schriftlich informiert (Formulare Deckmeldung und Wurfmeldung anfordern).
  • Die Wurfabnahme erfolgt durch einen Zuchtwart oder Tierarzt (Formular anfordern).
  • Nachdem die Welpen gechippt sind und Zuchtbuchnummern erhalten haben, können sie an die Spitz-Datenbank gemeldet und dort eingetragen werden.
  • Die dort gespeicherten Daten werden dann in die Ahnentafeln für jeden Hund übertragen.